Verlosung Kinogutscheine von ProCinema im Juli/August 2017

Verlosung Kinogutscheine von ProCinema im Juli/August 2017

Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Lösung lautet: Felsenauviadukt. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Versuchen Sie ihr Glück erneut, bei unserem Wettbewerb für die Monate September und Oktober. Auch hier gibt es wieder zwei Kinogutscheine zu gewinnen.

Mit dem Velo ins Kino. Beantworten Sie untenstehende Frage und gewinnen Sie einen von zwei Kinogutscheinen von ProCinema für einen Kinobesuch in der Stadt Bern (oder in einem anderen Kino der Schweiz). Pro Panoramabrücke wünscht ihnen viel Glück!

Frage:

Bern ist die Stadt mit den meisten Hochbrücken in der Schweiz. Sie sind Meisterwerke der Ingenieurskunst und haben bei ihrem Bau oft in ganz Europa Beachtung gefunden. Welche der Berner Brücken war mit einer Spannweite des Flussbogens von über 46 Metern bis Ende 19. Jahrhundert die Steinbogenbrücke mit der zweitgrössten Spannweite Europas?

  1. das Felsenauviadukt
  2. die Lorrainebrücke
  3. die Nydeggbrücke

 

Teilnahmeschluss: 31. August 2017.

Auflösung und Informationen über die Gewinner unter Wettbewerb.

Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Pro Teilnehmer/-in ist nur eine Teilnahme erlaubt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass sie vom Verein Pro Panoramabrücke per Newsletter regelmässig informiert werden. Der Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden. Die E-Mail-Adressen werden nicht an andere Organisationen weitergeben. Nach der Eröffnung der Panoramabrücke werden die E-Mail-Adressen gelöscht.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Gewinner werden direkt informiert. Die Gewinner erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb einverstanden, dass ihr Name auf der Internetseite des Vereins Pro Panoramabrücke publiziert wird.

Comments

  • Harald | Jun 30,2017

    […] Sie ihr Glück erneut, bei unserem Wettbewerb für die Monate Juli und August. Auch hier gibt es wieder zwei Kinogutscheine zu […]

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