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Medienmitteilung 5.3.2018 zur Mitgliederversammlung Pro Panoramabrücke

Soll neben Zu-Fuss-Gehenden und Velofahrenden auf der Brücke zwischen dem Breitenrain und der Länggasse zukünftig auch ÖV verkehren? Die Mitglieder des Vereins Pro Panoramabrücke diskutierten diese Frage an ihrer jährlichen Mitgliederversammlung am 5. März 2018. Das Fazit war klar: Die Brücke muss prioritär für den Fuss- und Veloverkehr vorbehalten sein und so ein attraktives Angebot für den Arbeits- und Freizeitverkehr bieten.

Auftakt bildete ein interessanter und unterhaltsamer „StattLand“-Rundgang zum Thema Berner Brücken. Gemeinsam mit der Panoramabrücke war eigentlich bei jeder der geschichtsträchtigen Brücken über die Aare eine längere und kontrovers diskutierte Projektierungsphase. Als die Brücken dann jeweils gebaut waren, wollte niemand mehr auf sie verzichten und sie wurden schnell sehr beliebt.

Anschliessend an den Rundgang informierte Gemeinderätin Ursula Wyss (Direktorin für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün) und Matthias Kühni (Tiefbauamt der Stadt Bern), über den aktuellen Stand des Projekts Panoramabrücke und das weitere Vorgehen, bzw. die Abklärungen, die noch getätigt werden müssen.

Die neuste Idee, die Brückennutzung für den öffentlichen Verkehr zu öffnen, führte unter den Mitgliedern zu angeregten Diskussionen. Der Verein begrüsst grundsätzlich eine fundierte Prüfung sämtlicher Nutzungsmöglichkeiten. Dass die ÖV-Frage jedoch erst jetzt gestellt wird, ist aus Sicht der Vereinsmitglieder befremdlich. Ist doch durch zahlreiche Abklärungen klar nachgewiesen worden, dass eine solche Brücke für den Fuss- und Veloverkehr einen grossen Nutzen aufweist. Das Komitee Pro Panoramabrücke sieht in einer Nutzung der Brücke durch den ÖV keinen Mehrwert und setzt sich klar für eine Fuss- und Velo-Brücke ein.

Im statuarischen Teil der Mitgliederversammlung, wurde Stefan Jordi zum neuen Vereins-Präsidenten gewählt.

Für Medienauskünfte:

Stefan Jordi, Präsident Komitee Pro Panoramabrücke, Grossrat, 079 693 36 80

 

(Medienmitteilung als PDF)

https://www.derbund.ch/bern/stadt/pro-panoramabruecke-ist-ueber-oevpruefung-befremdet/story/21299306

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Medienmitteilung 22.2.2018 – Weitere Verzögerung auf den St. Nimmerleinstag bei der Realisierung der Panoramabrücke

Weitere Verzögerung auf den St. Nimmerleinstag bei der Realisie-
rung der Panoramabrücke

Der Gemeinderat will die kürzlich in Berner Medien aufgenommene Idee, die für FussgängerIn-
nen und Velofahrende vorgesehene Brücke zwischen Breitenrain und Länggasse vertiefter un-
tersuchen. Die Idee fordert, die Brücke auch für den ÖV zu öffnen. Das Komitee Pro Panorama-
brücke kann dies nicht nachvollziehen, verzögert es die Realisierung doch um weitere Jahre.
Hingegen plädiert das Komitee für eine Linienführung, die auf der Länggassseite näher beim
Bierhübeli zu liegen kommt. Im Komitee Pro Panoramabrücke sind diverse städtische Parteien
und Organisationen vertreten.

Seit mehr als einem Jahrzehnt ist die Lücke im Fuss- und Veloverkehrsnetz zwischen dem Norden
und Westen Berns anerkannt. Im kantonalen Richtplan ist die Verbindung seit 2004 eingetragen, es
ging aber erst vorwärts, als die Stadt die Planung übernahm. 2016 hätte der Wettbewerb gestartet
werden sollen. Durch eine Idee in den Medien, die Brücke für den MIV und den ÖV zu öffnen, hat nun
die Stadt angekündigt, weitere Abklärungen diesbezüglich zu unternehmen. Zwar lehnt der Gemein-
derat eine Nutzung für den MIV ab, was richtig ist. Trotzdem will er prüfen, ob Bedarf für einen Shuttle-
Bus-Betrieb besteht. Um was für Fahrzeuge es sich dabei handeln soll, ist nicht klar. Sicher ist, dass
dies zu einer breiteren und entsprechend teureren Brücke führen müsste.

Es erstaunt, wie sehr man in Bern Mühe hat, ein grosses Projekt für den Fuss- und Veloverkehr anzu-
gehen. Statt mutig vorwärtszuschreiten und ein in der Schweiz selten realisiertes Projekt umzusetzen,
machen die Verantwortlichen wieder Schritte rückwärts. Dabei hätte Bern einen wichtigeen Baustein
der Veloförderung in nächster Zeit umsetzen können. Nun verzögert sich die Planung um weitere drei
Jahre und der Baubeginn könnte frühestens 2026 starten.

Das Komitee Pro Panoramabrücke bezweifelt, dass es sinnvoll möglich sein wird, eine Brücke zu rea-
lisieren, die die Bedürfnisse von Velofahrenden, zu Fuss Gehenden sowie ÖV-Fahrzeugen erfüllt und
gleichzeitig für den sensiblen Aareraum städtebaulich passend umgesetzt werden kann. Müssen
schwerere Fahrzeuge darauf verkehren, so bedarf das baulicher Voraussetzungen.

Einverstanden ist das Komitee damit, die Linienführung, Brückenköpfe und Zufahrten endgültig zu klä-
ren. Aber auch in diesen Punkten ist das Komitee der Ansicht, dass die Entscheide wesentlich rascher
gefällt werden könnten. Das Komitee präferiert eine etwas angepasste Linienführung «D6». Sie liegt
etwas schräger über der Aare, ist aber für den Veloverkehr zweckmässiger als andere.

Für Medienauskünfte:
Stefan Jordi, Vizepräsident Komitee Pro Panoramabrücke, Grossrat, 079 693 36 80

 

 

Medienmitteilung der Stadt Bern

22. Februar 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Fuss- und Velobrücke: Vertiefte Abklärungen für Wettbewerb

Bevor der Wettbewerb für die geplante Fuss- und Veloverkehrsverbindung zwischen Breitenrain und Länggasse gestartet wird, sind vertiefte Abklärungen erforderlich. Der Gemeinderat hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, ihm zuhanden des Stadtrats Entscheidgrundlagen vorzulegen für die Linienführung, die Dimensionierung und die Zufahrtswege zur Brücke. Die Idee, die Brücke auch für den motorisierten Individualverkehr zu öffnen, lehnt der Gemeinderat ab. Geprüft werden soll jedoch die Möglichkeit eines Shuttlebus-Betriebs.

Im Norden Berns weist das städtische und regionale Velonetz eine wesentliche Lücke auf: Es fehlt eine direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Breitenrain-Lorraine auf der einen und Länggasse-Felsenau auf der anderen Aareseite. Heute müssen Fussgänger und Velofahrerinnen den Umweg über die Lorrainebrücke oder den tiefer gelegenen Felsenausteg auf sich nehmen, wenn sie vom einen Stadtteil in den anderen gelangen wollen. Die Erstellung einer Fuss- und Velobrücke zwischen den beiden Stadtteilen ist daher seit 2004 Bestandteil des kantonalen Velorichtplanes.

Nachdem der Stadtrat im September 2014 einen Planungskredit von 560’000 Franken gesprochen hatte, wurden zahlreiche Varianten für die Linienführung einer Fuss- und Veloverbindung erarbeitet. Der Gemeinderat entschied sich 2016 für die Bestvariante – eine Hochbrücke zwischen der Polygonstrasse und dem hinteren Teil der Inneren Enge – und beantragte dem Stadtrat für die Durchführung eines Projektwettbewerbs eine Aufstockung des Kredits auf knapp zwei Millionen Franken. Der Stadtrat genehmigte den Kredit, gleichzeitig beschloss er, dass für den Wettbewerb auch weitere Varianten zugelassen werden sollen.

Vor dem Wettbewerb braucht es klare Rahmenbedingungen

Die seither vorgenommenen Abklärungen haben nun gezeigt, dass die Frage der Linienführung geklärt sein muss, bevor der Projektwettbewerb gestartet werden kann: Da unterschiedliche Linienführungen unterschiedliche Verkehrsanbindungen bedingen, käme es im Wettbewerbsverfahren zu einer Vermischung zwischen brückentechnisch-architektonischen und verkehrsplanerischen Aspekten, womit nach Auffassung der Fachleute eine faire und sachgerechte Beurteilung der eingegebenen Projekte kaum mehr möglich wäre. Der Gemeinderat hat deshalb die federführende Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, zuhanden des Stadtrats bis Ende 2019 einen Variantenentscheid vorzubereiten, um die Linienführung und damit die Brückenköpfe auf der Länggasse- und der Breitenrainseite vor der Lancierung des Wettbewerbs zu definieren. Weiter sollen auch die Zufahrtswege zur Brücke vor der Lancierung des Wettbewerbs geklärt werden.

Keine Autos auf der Velobrücke

Eine andere Klärung hat der Gemeinderat bereits vorgenommen: Angesichts der unlängst in den Medien aufgekommenen Diskussionen zur Dimensionierung und Nutzung der Brücke hat er den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Brücke definitiv nicht für den motorisierten Individualverkehr nutzbar gemacht und auch nicht entsprechend konzipiert werden soll. Geprüft werden soll hingegen, ob Bedarf für eine Shuttlebus-Verbindung besteht: Sowohl im Viererfeld- als auch im Wankdorfquartier sind in den nächsten Jahren bedeutende Entwicklungen geplant – der Bedarf nach einem Shuttlebus, der die beiden von der Aare getrennten Quartiere verbindet, erscheint dem Gemeinderat daher prüfenswert. Weil diese Frage wesentliche Auswirkungen auf die Dimensionierung der Brücke und der Zufahrtswege hat, soll auch sie zwingend vor dem Wettbewerb geklärt und dem Stadtrat unterbreitet werden.

Die zusätzlichen Abklärungen führen zu einer Projektverzögerung. Dazu Gemeinderätin Ursula Wyss: «Dem Gemeinderat und auch mir persönlich ist eine gut abgeklärte und breit abgestützte Brückenvariante sehr wichtig. Angesichts der Bedeutung dieses Generationenprojekts erachte ich die Verzögerung daher als vertretbar.»

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